Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Haus Herbert und Monika Ziegler, Weinbergstraße 32, 97509 Kolitzheim-Stammheim und
Haus Rainer und Jessica Ziegler, Am Lerchenberg 27, 97509 Kolitzheim-Stammheim
nachfolgend als Häuser Ziegler bezeichnet


1. Geltungsbereich

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern und Ferienwohnung  zur Beherbergung, sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Häuser  Ziegler.
Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden.
Diese AGB sind für jeden Kunden und Gast in den Häusern Ziegler einsehbar.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen FeWo und Zimmer, sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken, ist durch den Gast der Häuser Ziegler nicht möglich.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung der FeWo oder Zimmer vom Gast telefonisch, per E-Mail, Internet oder in Briefform reserviert und von uns bestätigt worden ist.
Die Bestätigung durch die Häuser Ziegler kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem Postweg erfolgen.

2.2. Vertragspartner sind die Häuser Ziegler vertreten durch Herbert und Monika  Ziegler und/ oder Rainer und Jessica Ziegler und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsaufnahmevertrag einzustehen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1. Die Häuser Ziegler sind verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Reservierungen eines Parkplatzes im Hof oder auf Wunsch in der Garage stehen dem Gast nur im Falle einer vorherigen Zustimmung durch die Häuser Ziegler und nur begrenzt über die vereinbarte Zeit zur Verfügung.
3.2. Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise in bar zu zahlen.
Schecks, Kredit- oder EC-Karten können nicht angenommen werden.
Bei einer früheren Abreise (aus welchem Anlass auch immer) bleibt der gesamte Betrag fällig.
3.3. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so können die Häuser Ziegler die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleiben den Häusern Ziegler vorbehalten.
Die Häuser Ziegler machen bei Zahlungsrückständen von ihrem Vermieterpfandrecht Gebrauch und können  die Entfernung von Sachen und Gepäck auf dem Wege der Selbsthilfe kurzzeitig, bis eine Klärung herbeigeführt ist, verhindern.
3.4. Nur bei Dauergästen ist Rechnungslegung möglich.
Rechnungen der Häuser Ziegler ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind die Häuser Ziegler berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
3.5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von den Häusern  Ziegler allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so können  diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Änderungen der Mehrwertsteuer gehen zu Gunsten oder Lasten des Gastes.
3.6. Die Häuser  Ziegler sind berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

4. Storno- und Rücktrittsbedingungen

4.1. Eine Stornierung muss grundsätzlich schriftlich (per E-Mail oder Brief) erfolgen.
Die Stornogebühren sind wie folgt gestaffelt:
Stornierungen zwischen dem
30. und 15.  Tage vor dem Anreisetag:                                  20 %,
14. und   8.  Tage vor dem Anreisetag:                                  50 %,
  7. und   3.  Tage vor dem Anreisetag:                                 70 %,
innerhalb von 48 Stunden vor der reservierten Buchung       100 %
des gesamten Rechnungsbetrages (ohne Frühstück).
Die Stornobedingungen werden um die Beträge gemindert, die durch Weitervermietung der reservierten Zimmer seitens der Pension erzielt werden.
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist, oder dass der, den Häusern Ziegler entstandene Schaden, niedriger ist, als die geforderte Pauschale.
4.2. Sofern zwischen den Häusern  Ziegler und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Häuser Ziegler auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber den Häusern  Ziegler ausübt.
4.3. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, sind die Häuser Ziegler in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn der Gast auf sein Recht zum Rücktritt nicht ausdrücklich verzichtet hat.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung zum vereinbarten Termin nicht geleistet, so sind die Häuser Ziegler ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.4 Ferner sind die Häuser Ziegler berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von den Häusern Ziegler  nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
FeWo und Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden,
den Häusern Ziegler  begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Häuser Ziegler  in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Bei berechtigtem Rücktritt der Häuser  Ziegler entsteht  kein Anspruch des Gastes  auf Schadensersatz.
4.5. Die Häuser Ziegler haben den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Gast praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe und Sicherheitsbestimmungen

5.1. Der Gast  erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
5.2. Check in: Die Zimmer können ab 14 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits eingelagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.
Zur besseren Disposition wird gebeten, den  Häusern Ziegler die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen.
Sollten sich Verzögerungen ergeben, bitten  die Häuser Ziegler  ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren.
Andernfalls sind sie berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18.00 Uhr und in den darauffolgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben.
An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.
5.3. Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Häuser Ziegler  nicht zu verantworten haben, nach 12.00 Uhr, so werden  50 % des Zimmerpreises ohne Frühstück, nach 18.00 Uhr  100 %, berechnet.
5.4. Alle Räume innerhalb der Häuser Ziegler sind Nichtraucherbereich.
5.5. Offenes Feuer und Grillen innerhalb der Häuser und auf dem Balkon sind untersagt. Grillen im Garten ist auch  Anfrage möglich.
5.6. Die Abnahme von Strom innerhalb der Gästezimmer und FeWo für  Geräte mit hohem Energieverbrauch ist nicht erlaubt.

6. Haftungen

6.1 Der Gast haftet gegenüber den Häusern  Ziegler für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.
6.2 Die Häuser  Ziegler haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Die Häuser Ziegler  bemühen  sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
6.3 Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung der Häuser Ziegler bei deren Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung wird ausgeschlossen.
6.4 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Häuser Ziegler auftreten, werden diese  bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast seinerseits ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich bei den  Familien Ziegler Anzeige macht.
6.5. Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder, sowie deren Inhalte, haften die Häuser Ziegler nicht.
6.6. Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der  Häuser Ziegler. Sollten diese Leistungen, nach Vereinbarung, im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie Gerichtsstand, ist der Sitz der Häuser Ziegler.
7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in den Häusern Ziegler unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stammheim, den 02.07.2018

 

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